In den letzten Jahren hat der Einsatz von General- (GU) und Totalunternehmern (TU) zugenommen. Dabei ist situationsbezogen eine Vielfalt von vertraglichen Regelungen hinsichtlich des Vorgehens entstanden. Dies betrifft beim Bauen mit GU im Wesentlichen die Übergabe von Leistungen im Bereich Projektierung und beim TU die Aufnahme von vorbereiteten, jedoch nicht verbindlichen Projektelementen in den Ausschreibungsunterlagen.
Bürkel, P., Baumann, W.: Vielfalt der General- und Totalunternehmerverträge, Schweizer Gemeinde Nr. 7/8, Schweizerischer Gemeindeverband, Urtenen-Schönbühl. 2010
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