Massnahmen der Arbeitssicherheit in Ausschreibungsunterlagen

Sind Vorschriften zur Arbeitssicherheit in Ausschreibungen von Bauleistungen aufzunehmen? Grundsätzlich ist der Unternehmer für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Vorschriften gehören deshalb nicht in die Ausschreibungsunterlagen. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Bürkel, P.: Massnahmen der Arbeitssicherheit in Ausschreibungs-unterlagen, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 21/07 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2007

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