Sind Vorschriften zur Arbeitssicherheit in Ausschreibungen von Bauleistungen aufzunehmen? Grundsätzlich ist der Unternehmer für die Arbeitssicherheit verantwortlich. Vorschriften gehören deshalb nicht in die Ausschreibungsunterlagen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Bürkel, P.: Massnahmen der Arbeitssicherheit in Ausschreibungs-unterlagen, Schweizer Baublatt – Die Fachzeitschrift für die Schweizer Baubranche, Nr. 21/07 Springer Science + Business Media Schweiz AG , Rüschlikon, 2007
Zurück